Satzung der Pädagogischen Forschungsstelle

Der Verein führt den Namen: " Pädagogische Forschungsstelle beim Bund der Freien Waldorfschulen, e. V." mit dem Zusatz: Verein zur Fortentwicklung der Pädagogik Rudolf Steiners auf wissenschaftlicher Grundlage. Er hat seinen Sitz in Stuttgart und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. 

Der Verein betreibt die Pädagogische Forschungsstelle beim Bund der Freien Waldorfschulen e. V. Er verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Kunst und Forschung, die Erziehung und die Berufsbildung auf der Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners und der Entwicklungsgesetze des Kindes. 

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 

  1. Förderung der Forschung auf allen Gebieten der Pädagogik, der Heilpädagogik und insbesondere der Waldorfpädagogik,
  2. Weiterentwicklung der Methodik und Didaktik für alle Unterrichtsgebiete,  
  3. Zusammenarbeit zwischen Medizin, Psychologie und Pädagogik zur Vertiefung der Menschenkunde,
  4. Herausgabe von Lehrbüchern, Schriften und anderen Medien zur Waldorfpädagogik,  
  5. Entwicklung und Vertrieb von Lehrmitteln,
  6. Lehreraus- und Fortbildung. 

Die Forschungsstelle vergibt Forschungsaufträge zu allen genannten Gebieten und fördert diese durch Stipendien und Sachmittel. Die Forschungsergebnisse werden in Schriftenreihen, Rundschreiben, Vorträgen und Tagungen und anderen Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Mitteilungsorgane der Forschungsstelle sind die Zeitschrift "Erziehungskunst" und der „Lehrerrundbrief“. 

Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder des Bundes der Freien Waldorfschulen e.V. Die Mitgliedschaft endet mit Beendigung der Mitgliedschaft im Bund der Freien Waldorfschulen e.V.. 

Die Organe des Vereins sind: 

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand,
  • der Beirat.  

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes zweite Jahr statt und soll sich jeweils an die ordentliche Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V. anschließen. Der Arbeitsbericht der Pädagogischen Forschungsstelle erfolgt jährlich im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V. 

Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt in Textform unter Angabe der Beratungspunkte. Sie ist spätestens 14 Tage vor der Abhaltung der Versammlung zur Post zu geben oder elektronisch zu versenden. Für die persönlichen Mitglieder erfolgt die Einladung durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Forschungsstelle unter Angabe der Beratungspunkte.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Wahl des Vorstandes, den Jahres- und Rechnungsbericht, die Entlastung des Vorstandes, den Ausschluss eines Mitglieds, die Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, die Satzungsänderungen und die Auflösung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.  

Die Niederschriften über Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. 

Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Mitgliedern.  

Ein Vorstandsmitglied wird vom Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen für eine Amtszeit von bis zu vier Jahren ernannt.  

Die weiteren Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren in geheimer Einzelwahl gewählt. Der Beirat der Forschungsstelle erarbeitet in Abstimmung mit der Bundeskonferenz des Bundes der Freien Waldorfschulen einen Wahlvorschlag. 

Die Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Der Verein wird durch jeweils zwei der Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. 

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand Geschäftsführer bestellen. Diese sind dem Vorstand verantwortlich.  

Der Beirat besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, welche auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt werden. Der Wahlvorschlag erfolgt durch den Vorstand der Forschungsstelle. Vorstand und Beirat können während ihrer Amtszeit weitere Mitglieder als Gäste in den Beirat kooptieren.  

Die Mitglieder des Beirats sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Beratungen des Beirats finden gemeinsam mit dem Vorstand statt.  

Der Beirat berät und entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand über die Förderung von Forschungs- und anderen Arbeitsvorhaben der Forschungsstelle sowie über eingehende Förderanträge Dritter im Rahmen des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushalts.  

Die Arbeit des Vereins wird durch Spenden und Beiträge des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V. getragen.  

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für die Mitarbeit in Projekten können an Vorstands- und Beiratsmitglieder Honorare bezahlt werden. 

Sofern es zu Fragen oder Auseinandersetzungen über die in dieser Satzung beschriebenen Tätigkeiten der Forschungsstelle, über Mitgliedschaft, Zusammensetzung und Kompetenzen der Organe und Gremien oder sonstige diese Satzung berührende Punkte kommt, ist zunächst die Schiedsstelle für Angelegenheiten des Bundes der Freien Waldorfschulen anzurufen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bund der Freien Waldorfschulen e. V., der es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Pädagogik Rudolf Steiners zu verwenden hat. 

Stuttgart, den 23. Oktober 2010 

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