Zukunftsperspektiven der Freien Schule

Dokumentation, Diskussion und praktische Folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Finanzhilfe-Urteil

Eltern
Menschenkunde
Autoren: Müller, Friedrich (Hrsg.); Jeand'Heur, Bernd (Hrsg.) | Seitenanzahl: 274 | Preis: 62,00 €
Verlag: Duncker & Humblot | Auflage: 2. Auflage 1996

Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hat das Finanzhilferecht der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Dies sowie die Kommentierung des Urteils waren Gegenstand der Untersuchungen der Erstauflage des Sammelbandes.

Die hier vorzustellende Zweitauflage übernimmt in ihrem Ersten und Zweiten Teil die damaligen Beiträge im wesentlichen unverändert; sie wurden, um den dokumentarischen Charakters dieser Abschnitte zu erhalten, nur behutsam überarbeitet. Hieran schließt ein neuer Dritter Teil an, in welchem die seitherige Entwicklung dieses Rechtsgebiets vor dem Hintergrund der Gesetzgebung der Länder und der aktuellen Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen wird. Anlaß dafür boten nicht nur die zwischenzeitlich, in unterschiedlicher Weise und mit mehr oder weniger Fortune, erfolgten Anpassungsversuche der Ländergesetze an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Finanzhilfe-Urteils, sondern ebenso die nach der Vereinigung Deutschlands auftretenden spezifischen, insbesondere finanziellen Probleme, denen sich das Privatschulwesen in den östlichen Bundesländern ausgesetzt sieht. Des weiteren liegen nunmehr zwei jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor, in denen sich der Erste Senat mit Einzelfragen der staatlichen Subventionierung von Ersatzschulen befassen mußte. Zum einen ging es dabei um das Problem, ob mehrjährige Wartefristen vor dem Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe zu Lasten einer im Aufbau befindlichen privaten Ersatzschule mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich vereinbar sind. Zum anderen war die Frage zu beantworten, inwieweit Ersatzschulen Anspruch auf einen Baukostenzuschuß geltend machen können, konkret: ob die Kosten für die Beschaffung erforderlicher Schulräume im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfe völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese und manche andere für die Praxis äußerst wichtigen Fragestellungen werden in der Zweitauflage thematisiert