Untertitel: | für den Geograpie- und Kulturkundeunterricht der 12. Klasse an Waldorfschulen |
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Status: | abgeschlossen |
Startdatum: | 01.04.2008 |
Enddatum: | 01.04.2010 |
Projektträger: | Pädagogische Forschungsstelle Stuttgart |
Projektverantwortliche: | Astrid Lütje |
Die Kulturräume Ostasien und Europa sind in reicher Vielfalt innerlich differenziert und ausgestaltet. Vergleichend betrachtet erscheinen sie einander entgegengesetzt und zugleich ergänzend. In der vertiefenden Begegnung mit Ostasien kann sich nicht nur diese zunächst fremde Kultur allmählich erschließen, sondern auch für das Verständnis der eigenen Kultur eine neue Blickrichtung eröffnen. Unter diesem Aspekt werden Landschaftsmalerei und Architektur, Religion und das Verständnis der Menschenrechte in ihren jeweils grundlegenden Gestaltungsimpulsen vergleichend beschrieben.
1. Anliegen und methodischer Ansatz
„Allein die Neugier auf das Fremde reicht nicht aus. Die Gier, Neues zu sehen und zu hören, garantiert noch keineswegs eine Sichtweise, die Verstehen ermöglicht. Das setzt etwas Grundsätzlicheres voraus: das Staunen. Ein Staunen darüber, wie die Menschen, wie die Dinge beschaffen sind, das heißt, anders sein können, als man selbst ist. Die Wahrnehmung dieser Differenz erst lässt eine Reflexion der eigenen Wahrnehmung zu und damit die Möglichkeit der eigenen emanzipatorischen Veränderung im Verstehen. Ein Verstehen, das sich bemüht, die eigene Wahrnehmung als vorläufig und geschichtlich bedingt anzunehmen, also auch sich selbst als fremd und abhängig zu erfahren, um so den anderen, Fremden in seiner Würde wahrzunehmen.“(Uwe Timm, Das Nahe, das Ferne. Schreiben über fremde Welten. In: Martin Hielscher (Hrsg.): Uwe Timm Lesebuch. Die Stimme beim Schreiben. München 2005, S. 340)
„Motive aus Ostasien“ ist für Oberstufenlehrer an Waldorfschulen konzipiert, die Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte oder Religion unterrichten und den ostasiatischen Raum in ihren Unterricht einbeziehen möchten. Die Themen Buddhismus, Architektur, Landschaftsmalerei und Menschenrechtsverständnis werden kulturvergleichend und -reflektierend behandelt, indem die Ausführungen zum ostasiatischen Kulturkreis mit thematisch entsprechenden Vergleichsbeispielen aus dem europäischen Raum kontrastiert werden. Das Buch gründet damit im Ansatz der interkulturellen Pädagogik, der die Begegnung mit dem Fremden zugleich als eine Aufforderung zur Reflexion über das Eigene versteht. Auf die Geographie übertragen bedeutet dies, dass das Kennen Lernen fremder Kulturen uns nicht nur anregt, Unbekanntes aufzunehmen und es allmählich vertraut und verständlich werden zu lassen, sondern uns auch herausfordert, die eigene Kultur aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Die so gewonnene Distanz zum Eigenen schafft neue Erkenntnismöglichkeiten; die fragende und lernbereite Begegnung mit dem Fremden wird zu einer neuen Begegnung mit dem Eigenen.
Das Buch versteht sich im Zusammenhang des Geographieunterrichts auch als Baustein einer „Weltkulturenepoche“ in der 12. Jahrgangsstufe. Eine solche Epoche sollte mehr sein als ein – ohnehin nur ansatzweise zu realisierender – Überblick über einige Kulturräume der Erde und sie sollte auch über den rein kulturvergleichenden Ansatz hinausgehen. Interkulturelle Pädagogik führt zu einer doppelten neuen Weltbegegnung und –erfahrung: Sie ermöglicht dem Zwölftklässler, einen übergeordneten Standpunkt einzunehmen, sich der eigenen kulturellen Bedingtheit bewusst zu werden und sie als Teil eines umfassenden Zusammenhangs der Weltkulturen zu erkennen. Diese Herangehensweise führt letztendlich auch zu der Einsicht, dass jede Kultur nur einen Teil des Menschseins zur Entwicklung bringt und erst der Zusammenklang aller Kulturen ein vollständiges Ganzes bildet. Das Fremde wird so zur notwendigen Ergänzung des Eigenen im Sinne einer übergreifenden Ganzheit. (Rudolf Steiner, Das Lukasevangelium, Vortragszyklus in Basel 1909 (GA 114))
2. Beispiele zu den behandelten Themen
2.1. Religion:
Zunächst werden die Persönlichkeit des Siddharta Gautama Buddha und die Grundpositionen seiner Lehre vorgestellt:
Die Vier Wahrheiten Leerheit Anhaften und Leiden Illusion eines unabhängigen Ich Nirvana Reinkarnation und Karma Der Erlösungsweg Die Bedeutung der Ordensgemeinschaft (sangha)
Die anschließende Gegenüberstellung von Buddhismus und Christentum fokussiert wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Das Ziel des strebenden Menschen ist im Buddhismus die Befreiung aus dem leidvollen Daseinskreislauf und der Eingang ins Nirvana. Im Christentum liegt es in der Mitwirkung an der Verwirklichung des Gottesreiches auf Erden. Leid wird als Prüfung des Menschen durch Gott und als innere Entwicklungsmöglichkeit verstanden.
In beiden Religionen ist der Weg zu den Zielen beschwerlich; Hindernisse sind zu überwinden. Für den Buddhisten ist die Ursache aller Hindernisse, die vom Erlösungsweg wegführen, die Unwissenheit bezüglich der Leerheit. Sie erzeugt Illusionen, Gier und Hass und schafft dadurch leid. Überwunden werden kann die Unwissenheit durch Einsicht. Für den Christen ist es die Sünde, die in ihm das Gefühl der Schuld bewirkt. Von der Verstrickung in Sünde und Schuld kann sich der Christ nicht vollständig aus eigener Anstrengung befreien, sie können letztlich nur von Gott vergeben werden.
Grundlegend verschieden ist in beiden Religionen beispielsweise die Auffassung von der Individualität des Menschen. Im Buddhismus ist die Vorstellung eines eigenständigen Ich eine Illusion. Im Christentum hingegen ist jedem Menschen von Gott ein Ich gegeben, das ihn gegenüber anderen Lebewesen als einzigartiges Individuum absondert. Es bildet den göttlichen Wesenskern eines jeden Menschen, infolgedessen er frei und Gottes Ebenbild sein kann.
Rudolf Steiner stellt beide Religionen in einen Entwicklungszusammenhang: Die durch die Lehre des Siddharta Gautama Buddha von außen an den Menschen herantretende Weisheit wird durch Jesus Christus im Ich des Menschen verinnerlicht und wirkt als lebendige Kraft aus dem Innern des Menschen wieder hinaus in die Welt.2
Das Kapitel schließt mit Beispielen zum Engagierten Buddhismus der Gegenwart (Sulak Sivaraksa und Thich Nhat Hanh). (Gottfried Richter, Ideen zur Kunstgeschichte, Stuttgart 1976)
2.2. Architektur
Das Kapitel zur Architektur stellt am Beispiel des Sakralbaus grundlegende Baukonzepte im Abendland und in Ostasien gegenüber und hinterfragt die Ursachen der jeweils unterschiedlichen Formensprache. Diese liegen nicht so sehr in äußeren Beweggründen - wie beispielsweise materialbedingten oder statischen Gegebenheiten -, sondern in den jeweiligen Bauintentionen, die mit religiösen, philosophischen oder gesellschaftlichen Konzepten in Beziehung stehen. Es fällt beispielsweise auf, dass die ostasiatische Halle kaum das Empfinden eines Innenraums aufkommen lässt. Dach und Wände schließen den Ort von seiner Umgebung nicht ab, sondern gestalten ihn in größtmöglicher Verbundenheit mit ihr; Innenraum wird angedeutet, doch nicht geschaffen. Der Bezug zur Religion bzw. Philosophie drängt sich geradezu auf: Anders als in der christlich geprägten abendländischen Kultur wird im Taoismus wie auch im Buddhismus die Ausbildung der menschlichen Individualität nicht angestrebt. Erst die Schaffung eines von allen persönlichen Regungen freien Bewusstseinszustandes ermöglicht die Verbindung mit den im Kosmos wirkenden Kräften. Innen und Außen sind nicht mehr getrennt. Die empfangende Geste des konkav geschwungenen Dachs und der nur andeutungsweise herausgebildete Innenraum bringen dieses für Ostasien charakteristische Verhältnis von Mensch und Welt anschaulich zum Ausdruck.
Gottfried Richter, der die Anregungen Rudolf Steiners zur Kunstgeschichte weiter ausgearbeitet hat, charakterisiert die Architektur des christlichen Kirchenbaus der Renaissance als eine Umstülpung der ostasiatischen Architektur. Im Vergleich des geschwungenen ostasiatischen Dachs mit der Florentiner Domkuppel wird dieser Gedanke unmittelbar anschaulich: Das Konkave, Empfangende wird zum Konvexen, Umhüllenden.3 Die Gebärde der Architektur kann als sichtbarer Ausdruck der in der jeweiligen Religion wirkenden Kräfte empfunden werden.
2.3. Landschaftsmalerei
Nach einer einleitenden Begründung, weshalb dem Thema der Landschaftsmalerei auch in einer Geographieepoche Raum gegeben werden kann, werden die historischen, maltechnischen und philosophischen Grundlagen der ostasiatischen Tuschemalerei besprochen. Dabei nimmt die Erläuterung der Lebenskraft „qi“, die jeder guten Tuschemalerei innewohnen muss, zentrale Bedeutung ein. Genaues Naturstudium und die Fähigkeit zu exakter Wiedergabe der Bildgegenstände sind eine unerlässliche Voraussetzung für ein gutes Bild, doch sie reichen nicht aus, um das Ziel des Malers zu erfüllen. Der „eingefangene Geist“, der Lebensatem (qi) einer Landschaft soll dem Betrachter des Bildes so unmittelbar erlebbar werden wie dem Maler selbst. Dies aber ist nur möglich durch die mystische Vereinigung des Malers mit seinem Malobjekt, die weit über das Studium der äußeren Erscheinungen hinausgeht und letztlich in der Begegnung mit dem tao, dem allumfassenden geistigen Urgrund, mündet. In dieser Begegnung mit dem tao liegt die eigentliche Begründung für den Malprozess. Der kreative Akt, nicht sein Endprodukt – das Kunstwerk – ist das Wesentliche.
In der Gegenüberstellung mit der abendländischen Landschaftsmalerei zeigen sich grundlegende Unterschiede in den malerischen Zielen. Die abendländische Malerei hat im Laufe ihrer Entwicklung eine Fülle verschiedener Herangehensweisen gezeigt: Streben nach naturgetreuer Abbildung, Studium von Form-, Farb- und Lichtwirkungen, Ausgangspunkt für ungegenständliche Darstellungen, symbolische und psychologische Ansätze uvam. Für den Ostasiaten jedoch sind sie alle das Werk von Handwerkern, denn er vermisst die Bemühung um das qi.
2.4. Menschenrechte
Das abschließende Kapitel widmet sich der Gegenüberstellung des östlichen und westlichen Menschenrechtsverständnisses. Während in der westlichen Welt diese Rechte erstmals formuliert und sukzessive in den Verfassungen der verschiedenen Länder verankert wurden, betonen die Vertreter Ostasiens die Pflichten, die jedem Menschen als Teil seiner Gesellschaft zukommen. Das östliche, aus dem Konfuzianismus stammende Menschenbild wird hierbei als polar zum westlichen, das auf den Ideen der Aufklärung beruht, erlebt. Gleichwohl sind beide Positionen keineswegs unvereinbar, wenn man die Inhalte des Konfuzianismus näher untersucht.
Ein Staat, in dem im privaten und öffentlichen Leben Menschlichkeit im Sinne der konfuzianischen Lehre gelebt wird, kann den Menschenrechten Geltung gewähren, ohne dass ein Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung zu befürchten ist. Die Regierung kann und muss die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit gewähren, ohne in jeder kritischen Äußerung staatsgefährdende Umtriebe sehen zu müssen. Versteht man Konfuzianismus hingegen vor allem als ein System von korrekten gesellschaftlichen Verhaltensweisen, gelangt man zu einer anderen Einschätzung. Nach diesem System ist die Rolle jedes Einzelnen in der Gesellschaft genau festgelegt und die Gewährung von individuellen Freiheitsrechten kann ein Grund zur Besorgnis sein: Was geschieht, wenn der Untergeordnete sich auf diese Freiheitsrechte beruft und aus seiner gesellschaftliche festgelegten Rolle heraustritt? Unter diesem Gesichtspunkt sind Konfuzianismus und Menschenrechte nur bedingt vereinbar.